Kosten

Die Aufenthaltstaxe wird für das "geborgene Wohnen" im Erlenhaus erhoben. Darin eingeschlossen sind die Miete und die Reinigung des Zimmers, das Waschen der persönlichen Kleider, die Bett- und Frotteewäsche sowie die Verpflegung, alle Veranstaltungen und die Aktivierung. Hinzu kommen alle Dienstleistungen, die nicht als gesetzlich definierte Krankenpflege gelten, wie z.B. das Runden der Nachtwachen, die Alltagsgestaltung und Betreuung, kleine Handreichungen und die Beratungen der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen.
 
Die Aufenthaltstaxe beträgt je nach Lage und Komfort des Einzelzimmers CHF 120 bis 139 pro Tag. Für Gäste kommen ein Zuschlag von CHF 10.00 pro Tag sowie allfällige Kurtaxen hinzu.
 
Die Pflegetaxen haben ausschliesslich die Kosten für die gesetzlich definierte Pflege (Art. 7 f. KLV) abzugelten. Neu wird der Pflegebedarf in Minuten ermittelt und in zwölf Stufen erfasst. Die Leistungserfassung erfolgt im Erlenhaus mit dem neuen Leistungskatalog 2010 von BESA. Abgerechnet wird über 12 Stufen. Der von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst zu tragende Anteil der Pflegekosten beträgt maximal CHF 21.60 pro Tag.
 
Dienstleistungen wie Wäschekennzeichnung, Flickarbeiten, Begleitservice, Bezüge in der Cafeteria etc. werden individuell verrechnet.
 
Taxordnung > hier geht's zum download pdf 1.1 MB acrobat reader
 

 

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