Kosten
Die Aufenthaltstaxe wird für das
"geborgene Wohnen" im Erlenhaus erhoben. Darin eingeschlossen sind die Miete und
die Reinigung des Zimmers, das Waschen der persönlichen Kleider, die Bett- und
Frotteewäsche sowie die Verpflegung, alle Veranstaltungen und die Aktivierung.
Hinzu kommen alle Dienstleistungen, die nicht als gesetzlich definierte
Krankenpflege gelten, wie z.B. das Runden der Nachtwachen, die Alltagsgestaltung
und Betreuung, kleine Handreichungen und die Beratungen der Bewohnerinnen und
Bewohner und ihrer Angehörigen.
Die Aufenthaltstaxe beträgt je nach Lage und Komfort
des Einzelzimmers CHF 120 bis 139 pro Tag. Für Gäste kommen ein Zuschlag von CHF
10.00 pro Tag sowie allfällige Kurtaxen hinzu.
Die Pflegetaxen haben ausschliesslich
die Kosten für die gesetzlich definierte Pflege (Art. 7 f. KLV) abzugelten. Neu
wird der Pflegebedarf in Minuten ermittelt und in zwölf Stufen erfasst. Die
Leistungserfassung erfolgt im Erlenhaus mit dem neuen Leistungskatalog 2010 von
BESA. Abgerechnet wird über 12 Stufen. Der von der Bewohnerin oder dem Bewohner
selbst zu tragende Anteil der Pflegekosten beträgt maximal CHF 21.60 pro Tag.
Dienstleistungen wie
Wäschekennzeichnung, Flickarbeiten, Begleitservice, Bezüge in der Cafeteria etc.
werden individuell verrechnet.
Taxordnung >
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