Pflege
Die Pflege- und Betreuungsleistungen, welche über die im Pensionspreis inbegriffenen Grundleistungen des Erlenhauses hinausgehen, werden mittels Pflegetaxen in Rechnung gestellt. Gemäss Taxordnung werden diese Taxen mit dem Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA berechnet. Dieses sieht vier Pflegestufen vor, welche sich nach dem aktuellen Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohnerin oder des Bewohners richten. Die Einstufung erfolgt in der Regel innert 14 Tagen nach dem Heimeintritt und wird in regelmässigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Einstufungsgrundlagen bilden die Langzeitpflegeplanung, die individuellen Pflegeplanungen sowie die Dokumentation der Pflege- und Betreuungsleistungen.
Mit dem reglementierten Punktesystem erfasst werden die Pflege- und Hilfeleistungen in den Bereichen Grundpflege und hygienische Bedürfnisse, Essen und Trinken, Mobilisierung, Gesundheits- und Behandlungspflege, zeitliche und örtliche Orientierung sowie Betreuungsgespräche und Zuwendung zur Verbesserung der psychischen und sozialen Situation. Dabei werden folgende Stufen unterschieden:
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Nimmt gelegentlich geringe Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.
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Nimmt regelmässig (täglich) Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.
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Nimmt ständig (mehrmals täglich) Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.
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Nimmt umfassend und intensiv Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.
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1 . Taxen
| BESA-Pflegestufe 1 | geringe Pflegebedürftigkeit | Fr. 37.00 |
| BESA-Pflegestufe 2 | leichte Pflegebedürftigkeit | Fr. 93.00 |
| BESA-Pflegestufe 3 | mittlere Pflegebedürftigkeit | Fr. 158.00 |
| BESA-Pflegestufe 4 | anspruchsvolle Pflegebedürftigkeit | Fr. 223.00 |
2. Garanten
Die Einwohnergemeinde Engelberg zahlt für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Engelberg, die wenigstens seit drei Jahren vor dem Eintreten der Pflegebedürftigkeit ihren Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Engelberg hatten, folgende Beiträge an die Pflegeleistungen:
| BESA-Pflegestufe 2 | leichte Pflegebedürftigkeit | Fr. 20.00 |
| BESA-Pflegestufe 3 | mittlere Pflegebedürftigkeit | Fr. 31.00 |
| BESA-Pflegestufe 4 | anspruchsvolle Pflegebedürftigkeit | Fr. 61.00 |
Gemäss dem vom Heimverband CURAVIVA mit den Krankenkassen für 2008/2009 abgeschlossenen Vertrag leisten die Kassen nach Vorlage der Monatsrechnung folgende tägliche Pauschalen an die Pflegetaxen:
| BESA-Pflegestufe 1 | geringe Pflegebedürftigkeit | Fr. 16.00 |
| BESA-Pflegestufe 2 | leichte Pflegebedürftigkeit | Fr. 36.00 |
| BESA-Pflegestufe 3 | mittlere Pflegebedürftigkeit | Fr. 68.00 |
| BESA-Pflegestufe 4 | anspruchsvolle Pflegebedürftigkeit | Fr. 84.00 |
Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein individuelles Taxberechnungsblatt. Für Fragen betreffend Taxen sowie zur Finanzierung der Heim- und Pflegekosten (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung) wenden Sie sich bitte an die Heimleitung.